Mitte September veranstaltete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin das Seminar "Vorregistrierung und Registrierung unter
REACH" in Dortmund. Als nationale Auskunftsstelle unterstützt die BAuA
Firmen bei der Einführung und Umsetzung des neuen europäischen
Chemikaliengesetzes, der so genannten REACH-Verordnung. REACH steht
dabei für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration,
Evaluation and Authorisation of Chemicals).
Rund 200 Teilnehmende aus Industrie und Beratungsunternehmen nahmen
die Gelegenheit wahr, um sich aus erster Hand über Besonderheiten der
Registrierung und Vorregistrierung zu informieren. Hier treten seitens
der Industrie insbesondere Fragen zur Behandlung von Polymeren,
Naturstoffen und Zwischenprodukten auf. Zudem sollen unter REACH
Stoffdaten gemeinsam genutzt werden. Auch der Übergang der Richtlinie
67/548/EWG zur REACH-Verordnung wirft Fragen bei den Betroffenen auf.
Antworten geben die Vorträge des Seminars, die jetzt im Bereich
Veranstaltungen unter
http://www.reach-helpdesk.de ins Internet gestellt wurden. Sie
stellen Inhalte und Zielsetzungen der REACH-Implementierungs-Projekte
RIP 3.1 und RIP 3.10 vor.
Die RIP-Leitfäden befinden sich in englischer Fassung unter
http://ec.europa.eu/echa/home_en.html ECHA (Europäische
Chemikalienagentur) beziehungsweise unter
http://ecb.jrc.it/reach/rip ECB (European Chemicals Bureau) im
Internet.
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