REACH-Info 2 unterstützt Unternehmen, sicher zu entscheiden, ob sie
die Ausnahmeregelungen auf ihre Stoffe anwenden können. Dabei helfen
Flussdiagramme und übersichtliche Tabellen, die Stoffe richtig
einzuordnen. Im Anhang befinden sich Beispiele und weiterführende
Internetadressen.
Die kostenlose Broschüre "REACH-Info 2: Besonderheiten bei
Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung" befindet
sich als Download im PDF-Format (197 KB) auf der unten genannten
Webseite oder kann bezogen werden über das Informationszentrum der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02,
44061 Dortmund, Servicetelefon 0231.90 71 20 71, Service - Fax 0231.90
71 20 70, E-mail:
info-zentrum@baua.bund.de.
Mit der REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 ein neues, europaweit
geltendes Chemikalienrecht in Kraft. REACH steht für Registrierung,
Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and
Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die
sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert.
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