Im Gegensatz zu den BAR-Werten geht es bei den MAK-Werten darum, einen wissenschaftlich fundierten Wert festzustellen, der vor den negativen Wirkungen bestimmter Stoffe sicher schützt. Auch hier spielt in manchem Fall ein Vergleich eine Rolle - wie bei dem in diesem Jahr mit einem MAK-Wert versehenen Isopren. Denn der auch natürlich vorkommende und sogar im Organismus des Menschen entstehende Stoff, der als Baustein vieler Biomoleküle im Körper, für Naturstoffe wie Kautschuk und für manche Duftstoffe in der Industrie sehr nützlich ist, ist bekanntermaßen krebserregend und verändert die Keimzellen. Nach einem Vergleich mit der sogenannten endogenen, also im Stoffwechsel des Körpers gebildeten Konzentration hat die Kommission jedoch festgestellt, dass bei einem MAK-Wert von 3 ml/m³ die Arbeit mit dem Stoff das natürlich gegebene Risiko nicht erhöht. Auch manch anderer Stoff, den die Senatskommission überprüft hat, begegnet uns im täglichen Leben und nicht nur als Arbeitsstoff. Das gilt für Titandioxid, das in Sonnencremes verwendet wird, für Aluminium, das als leichter Werkstoff und in der Elektrotechnik Verwendung findet, oder Dimethylsulfoxid, das als Lösungs- und Gefrierschutzmittel zum Einsatz kommt. So schätzten die ehrenamtlich für die Kommission tätigen, absolut unabhängigen Forscherinnen und Forscher beispielsweise Titandioxid zusammen mit zwei anderen Stoffen als Kandidaten der Kategorie "krebserzeugend, aber bei Einhaltung der MAK- und BAT-Werte ohne Beitrag zum Krebsrisiko" ein. Vor der Festlegung dieser Werte sind jedoch weitere Untersuchungen nötig. Für sechs Stoffe - darunter das Dimethylsulfoxid - legt die Liste veränderte MAK-Werte vor, und in weiteren vier Fällen bestätigten die neuen Untersuchungen nach eingehender Prüfung den bekannten Wert. Einen neuen BAT-Wert erhielten Aluminium und neun andere Stoffe, der in einigen Fällen auch der veränderten Definition aus dem Jahr 2007 Rechnung trägt. In der Liste des vergangenen Jahres wurden erstmals Mittel- statt Höchstwerte als BAT-Werte angegeben. Zusätzlich zu den genannten Werten überprüften die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch, ob ein Arbeitsstoff Krebs erzeugt, die Keimzellen verändert und so die Fortpflanzung gefährdet, während der Schwangerschaft das ungeborene Baby schädigen kann, über die Haut aufgenommen wird oder die Haut oder den Atemtrakt sensibilisiert. So verändert beispielsweise das Fungizid Thiabendazol die Keimzellen, jedoch schützt der MAK-Wert von 20 mg/m³ vor diesem Effekt. Das krebserregende Cobalt und seine Verbindungen sowie Methoxyessigsäure, Octylzinnverbindungen und das in diesem Jahr als krebsverdächtig bewertete Pyridin erhielten den Warnhinweis "H" für Stoffe, die in gefährlichen Mengen auch über die Haut aufgenommen werden können. Für acht weitere Stoffe wurde diese Markierung überprüft und beibehalten. Wie in jedem Jahr gilt für die aktuelle Liste nach der Übergabe an den Bundesminister für Arbeit und Soziales eine Einspruchsfrist, in der bis zum Ende des Jahres zu jedem bewerteten Stoff die ausführlichen schriftlichen Begründungen beim Kommissionssekretariat angefordert und weitere neue Daten und Kommentare ergänzt werden können, die überprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden. Anschließend verabschiedet die Senatskommission die vorgeschlagenen Werte und ihre Begründungen endgültig als Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Im vergangenen Jahr gingen keine Kommentierungen zu den neuen Bewertungen beim Kommissionssekretariat ein.
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