Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (REACH) trat am 1.
Juni 2007 europaweit in Kraft. Unter anderem sieht die
REACH-Verordnung vor, dass alle Chemikalien, die in einer Menge von
mindestens einer Tonne pro Jahr in der europäischen Gemeinschaft
hergestellt oder in die Gemeinschaft importiert werden, registriert
werden müssen.
Eine Übergangsphase gibt es vor allem für solche Stoffe, die im
Altstoffregister EINECS gelistet sind. Diese Stoffe werden nun als
Phase-in-Stoffe bezeichnet. Die zuständigen europäischen und
nationalen Behörden gehen davon aus, dass von den hier gelisteten
100.000 chemischen Stoffen etwa 30.000 mit einer jährlichen
Produktions- oder Importmenge von einer Tonne und mehr zurzeit bereits
auf dem europäischen Markt sind.
Da es schwer sein wird, alle diese Stoffe mit dem operationalen Beginn
der REACH-Verordnung am 01.Juni 2008 zu registrieren, die Stoffe aber
ohne Unterbrechung weiterhin hergestellt und importiert werden sollen,
wird das besondere Verfahren der Vorregistrierung angewendet.
Hinsichtlich des Zeitpunktes bis wann ein Phase-in-Stoff zu
registrieren ist, hängt von der Produktions- beziehungsweise
Importmenge des einzelnen Herstellers ab. Bei erfolgter
Vorregistrierung gelten folgende Registrierungstermine:
- Stoffe über 1000 Tonnen pro Jahr und besonders gefährliche Stoffe ab
1 Tonne pro Jahr bis zum 1. Dezember 2010
- Stoffe über 100 Tonnen pro Jahr bis zum 1. Juni 2013
- Stoffe über 1 Tonne pro Jahr bis zum 1. Juni 2018.
Die nationale Auskunftsstelle bei der BAuA weist in diesem
Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass alle Phase-in-Stoffe, wenn
sie in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr weiterhin ohne
Unterbrechung importiert oder hergestellt werden sollen, zwischen dem
1. Juni 2008 und dem 1. Dezember 2008 vorregistriert werden müssen.
Die ECHA in Helsinki, die die Vorregistrierung wie auch die spätere
Registrierung durchführt, erwartet in diesem Zeitraum bis zu 150.000
Dossiers.
Anfragen zu REACH beantwortet die Nationale Auskunftsstelle,
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund (Internetadresse: siehe
unten).
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