CMR steht als Abkürzung für cancerogen (kanzerogen), mutagen und reproduktionstoxisch; gelegentlich findet man auch die Bezeichnung KMR-Stoffe.
CMR-Stoffe sind Stoffe, die in der so genannten CMR-Gesamtliste [1] aufgeführt sind:
K : | krebserzeugende Stoffe | |
M : | erbgutverändernd | |
RF : | fruchtbarkeitsgefährdend | Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit)] |
RE : | fruchtschädigend | (entwicklungsschädigend) |
Kennzeichnung der CMR-Stoffe mit Gefahrensymbolen nach dem GHS-System:
Bisher: | GHS-System: | |||
CMR Kategorie 1: Beim Menschen nachgewiesen | CMR Kategorie 1A: Beim Menschen nachgewiesen | |||
Gefahr | ||||
CMR Kategorie 2: Im Tierversuch nachgewiesen | CMR Kategorie 1B: Im Tierversuch nachgewiesen | |||
Gefahr | ||||
CMR Kategorie 3: Verdachtsstoffe | CMR Kategorie 2: Verdachtsstoffe | |||
Warnung |
Man beachte, dass die Einstufung keinerlei Aussage über tatsächliche Wirkung des CMR-Stoffes macht, weil hierfür vielfach eindeutige Daten fehlen.
Die CMR-Gesamtliste enthält
- Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach TRGS 905 und TRGS 906, bei denen nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkung für die Beschäftigten auszugehen ist, und die in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 noch nicht aufgeführt sind,
- Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach TRGS 905 und TRGS 906, bei denen nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkung für die Beschäftigten auszugehen ist, für die aber in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 abweichende Einstufungen aufgeführt sind,
- Stoffe gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, soweit sie nicht abweichend in der TRGS 905 aufgeführt sind.
Die CMR-Liste ist eine nationale Ergänzung zu Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008; beide Listen sind zu beachten. Die nationalen Bewertungen durch die TRGS 905 bzw. TRGS 906 erfolgen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz, so dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen kann.
Zu weiteren Details informiere man sich dort: [1]
Quellen und weitere Informationen
[1] CMR-Gesamtliste der BAuA.
[2] TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe [BAuA].
[3] TRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV [BaUa].
[4] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
[4a] - Verordnung (EG) Nr. 618/2012 der Kommission vom 10. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt.
Kategorie: Gefahrstoffe
Aktualisiert am 11. November 2017.
Permalink: https://www.internetchemie.info/chemie-lexikon/c/cmr-stoffe.php
© 1996 - 2024 Internetchemie ChemLin